URHEBERRECHT
1. Geistiges Eigentum
Die Teilnehmer bleiben in vollem Umfang im Besitz ihres geistigen
Eigentums (Urheberrecht).
2. Veröffentlichung
Die Teilnehmer geben den Veranstaltern das Recht, die Ergebnisse des
Wettbewerbs für Public Relations Zwecke zu veröffentlichen,
unter der Bedingung, dass zu jeder Veröffentlichung der Teilnehmer
genannt wird, der sie entwickelt hat. Dieses Recht ist kostenlos.
3. Wirtschaftliche Verwertung
Beabsichtigen die Veranstalter die wirtschaftliche Verwertung einer
oder mehrerer Vorschläge, werden die Veranstalter mit dem betreffenden
Teilnehmer eine Vereinbarung über die Verwertung treffen.
4. Zeitliche Begrenzung
Die Veranstalter haben das Recht jeden dieser Vorschläge kommerziell
zu nutzen unter der Bedingung, dass die Veranstalter dem Teilnehmer
innerhalb von sechs Monaten nach dem Wettbewerb schriftlich mitteilt,
dass sie einen Vorschlag verwerten will.
Im Fall, dass innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Wettbewerbs
keine Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und den Veranstaltern zustande
kommt, ist der Teilnehmer nach entsprechender Nachricht an die Veranstalter
frei, seinen Entwurf Dritten anzubieten.
5. Geheimhaltung
Um die Vermarktung und Anmeldung von Schutzrechten nicht zu behindern,
muss jeder Teilnehmer alle Informationen über die Vorschläge
jedes anderen Teilnehmers mindestens so lange geheim halten, bis diese
Informationen anderweitig veröffentlicht wurden.